Informationen zum Bürgergeld
Zum 01. Januar 2023 tritt das Bürgergeld-Gesetz in Kraft.
Wenn Ihr Bewilligungszeitraum über den 01. Januar 2023 hinausgeht, werden Ihre Leistungen automatisch an das Bürgergeld angepasst und an Sie ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.
Sofern Ihr Bewilligungszeitraum endet, verwenden Sie bitte die aktuell verfügbaren Vordrucke für Ihre Antragstellung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Antragstellung sowie die weiteren Angebote von NWdigital .
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.
Es werden ab 01.01.2023 keine neuen Bescheide, nur wegen des Bürgergeldes oder aufgrund der Erhöhung der Regelleistung, erstellt.
Anträge, Bescheide und Schreiben werden in 2023 schrittweise angepasst und auf das Bürgergeld umgestellt.
Wenn Sie an Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.