Aktuelle Informationen zum Bürgergeld
Informationen zur Erhöhung der Regelbedarfe ab 01.01.2024
Mit Fortschreibung der Regelbedarfsstufen steigen zum 01.01.2024 die monatlichen Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Bürgergeld-Gesetz.
Wenn Ihr Bewilligungszeitraum über den 01. Januar 2024 hinausgeht, werden Ihre Leistungen automatisch angepasst und an Sie ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.
Anbei erhalten Sie eine Übersicht zur Erhöhung der Regelbedarfe sowie zu den Schulbedarfspauschalen:
Erhöhung der Regelbedarfe
Bedarfsstufen | 2023 | 2024
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Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) |
502 Euro | 563 Euro (+ 61 Euro) |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) |
451 Euro | 506 Euro (+ 55 Euro) |
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (Regelbedarfsstufe 3) |
402 Euro | 451 Euro (+ 49 Euro) |
Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) |
420 Euro | 471 Euro (+ 51 Euro) |
RL für Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) |
348 Euro | 390 Euro (+ 42 Euro) |
Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) |
318 Euro | 357 Euro (+ 39 Euro) |
Kinder und Jugendliche in der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Schulbedarfspauschale
Die Pauschalen für den Schulbedarf von Kindern im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden ebenfalls angehoben. Die Pauschale erhöht sich in der Summe um 21 Euro auf 195 Euro. Für das erste Schulhalbjahr werden 130 Euro überwiesen und im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro.
Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie hier Fragen und Antworten zum Bürgergeld – Neue Wege in den Arbeitsmarkt (neue-wege.org)