Ausbildungsbegleitende Unterstützung für Auszubildende mit Sprachförderbedarf
Wir bieten Ihnen unsere Hilfe und Unterstützung an.
Sie sind unter 25 Jahren, wohnen im Kreis Bergstraße und befinden sich in einer betrieblichen, außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildung oder in einem ausbildungsähnlichen Arbeitsverhältnis (z.B. einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III oder in (schulischen) Langzeitpraktika) und benötigen noch Hilfe beim Erlernen der deutschen Sprache? Wir können Sie unterstützen mit einer speziellen Fördermaßnahme.
Wir bieten:
Folgende Leistungen werden im Rahmen der „Ausbildungsbegleitenden Unterstützung“ angeboten:
- Falls notwendig sprachliche Einstufungstests
- Vermittlung von fehlenden Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands
- Unterstützung bei der Erreichung der mündlichen deutschen Sprachkompetenz
- Unterstützung bei der Erreichung der schriftlichen deutschen Sprachkompetenz
- Unterstützung bei der Erreichung der fachlichen Sprachkompetenz
- Erweiterung der deutschsprachlichen Handlungsfähigkeit
- Vermittlung von fehlenden fachlichen Kenntnissen
- Gruppen- und Einzelbetreuung
- Sozialpädagogische Begleitung und Betreuung
Die individuelle Teilnahmedauer kann bis zu zwölf Monaten betragen. Die Teilnehmer*innen sollen wöchentlich mindestens in eineinhalb Stunden in Präsenzterminen betreut werden.
Wenn Sie sich für diese Maßnahme interessieren, dann sprechen Sie Ihre Fallmanagerin oder Ihren Fallmanager an.