Bildungsgutscheine

Wir fördern Ihre berufliche Weiterbildung

bildungsgutschein

Bildungsgutscheine werden zur beruflichen Eingliederung oder zur beruflichen Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses eingesetzt.

Die Kosten werden übernommen, wenn die Fördervoraussetzungen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 81 SGB III erfüllt sind und der Bildungsträger für eine Weiterbildung über Bildungsgutschein zugelassen ist. Es handelt sich um eine Kann-Leistung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens.

Die Bildungsträger und die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit zu ersehen.

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