Kontakt
Wie erreiche ich das Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße?
Wenn Sie Fragen per Email senden wollen, senden Sie diese bitte an info@neue-wege.org Die Post- und Besucheranschrift Ihres zuständigen Jobcenters finden Sie unter Zuständigkeit im nächsten Punkt.
Welches der vier Jobcenter im Kreis ist für mich zuständig?
Welches der 4 Jobcenter im Kreis für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Jobcenter Bergstraße in Heppenheim
Zuständig für die Gemeinden: Bensheim, Einhausen, Heppenheim, Lautertal, Lorsch und Zwingenberg
Besucheranschrift:
Walther-Rathenau-Straße 2
64646 Heppenheim
Postanschrift:
Postfach 1141
64629 Heppenheim
Jobcenter Ried in Bürstadt
Zuständig für die Gemeinden: Biblis, Bürstadt, Groß-Rohrheim und Lampertheim
Besucheranschrift:
Industriestraße 14
68645 Bürstadt
Postanschrift:
Postfach 1201
64630 Heppenheim
Jobcenter Odenwald in Mörlenbach
Zuständig für die Gemeinden: Mörlenbach, Neckarsteinach, Abtsteinach, Wald-Michelbach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Hirschhorn und Lindenfels, Rimbach
Besucheranschrift:
Weinheimer Straße 50–50a
69509 Mörlenbach
Postanschrift:
Postfach 1176
64629 Heppenheim
Jobcenter Viernheim
Zuständig für die Stadt Viernheim
Besucheranschrift:
Industriestraße 20-22
68519 Viernheim
Postanschrift:
Postfach 1211
64630 Heppenheim
Wie sind Öffnungszeiten der Jobcenter?
Alle 4 Jobcenter im Kreis haben folgende Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Wie kann ich einen Termin online buchen?
Um einen online Termin bei dem zuständigen Jobcenter zu buchen klicken Sie bitte:
https://terminreservierung.neue-wege.org/
Sollten Sie zu der online Terminbuchung Fragen haben oder etwas unklar sein, schauen Sie gerne unser Erklärvideo.
Wann sind Integrationslotsen für die Sprachbarriere an den jeweiligen Standorten?
An unseren Standorten sind zu folgenden Zeiten Integrationsloten vor Ort um Ihnen als Hilfestellung zur Seite zu stehen:
Jobcenter Bergstraße in Heppenheim
Montag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jobcenter Ried in Bürstadt
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jobcenter Odenwald in Mörlenbach
Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jobcenter Viernheim
Montag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Diese Zeiten dienen als Orientierung für die Terminvereinbarungen sowohl vor Ort als auch online.
Zur Info für Sie:
Wir arbeiten mit verschiedenen Integrationslotsen zusammen.
Diese verstehen und sprechen in einigen Fällen Ukrainisch, aber in jedem Fall Russisch.
Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?
Zu Ihrem ersten Termin im Jobcenter ist unbedingt mitzubringen:
- Kurzantrag (bitte ausgefüllt mitbringen)
- ggf. Kurzanträge für weitere Personen (bitte ausgefüllt mitbringen)
- Fiktionsbescheinigung
- Wahlerklärung Krankenkasse oder Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse
- Nachweis einer Bankverbindung
- Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge etc.)
- Nachweis von Kosten der Unterkunft
- Kopien der Pässe
Antragstellung
Was muss ich tun, um Bürgergeld zu erhalten?
Die Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag und frühestens ab dem 1.6.2022 gewährt. Die Antragstellung ist bereits jetzt möglich.
Anträge können gestellt werden:
- digital über NWdigital.org – mehrsprachig
- persönlich nach Terminvereinbarung. Sie haben die Möglichkeit online einen Termin unter NWdigital.org zu buchen.
Alle Anträge sind in lateinischer Schrift bzw. in deutscher Sprache auszufüllen.
Bin ich berechtigt Leistungen vom Jobcenter zu erhalten?
Ab dem 01.06.2022 können Staatsangehörige der Ukraine Arbeitslosendgeld II erhalten.
Dies gilt auch für Familienangehörige von Ukrainer*innen sowie für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben.
Die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz ist notwendig.
Welche Leistungen umfasst das Bürgergeld?
Weitere Informationen zu den Leistungen nach dem SGB 2 finden Sie in verschiedenen Sprachen auf unserer allgemeinen Übersichtsseite „Fragen und Antworten zum Bürgergeld“
Wie ist die Altersgrenze für den Erhalt von Bürgergeld?
Personen, die im Verlauf dieses Jahres das Alter von 65 Jahren und 10 Monaten (Regelaltersgrenze) erreichen, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ihnen kann aber ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII zustehen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie zu dieser Altersgruppe gehören und Hilfe benötigen, beantragen Sie bitte Leistungen nach dem SGB XII und verwenden Sie dafür dieses Formular.
Die entsprechenden Anträge senden Sie dann an:
Kreis Bergstraße
Der Kreisausschuss
Amt für Soziales
-Sachgebiet Grundsicherung-
Gräffstr. 5
64646 Heppenheim
Wie kann ich Ortsabwesenheit (Urlaub) für mich oder meine Familie beantragen?
Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Dies muss vorher beim Jobcenter beantragt werden! Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Sollten Sie planen, länger als 21 Tage ortsabwesend zu sein, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Jobcenter.
Der Antrag kann formlos gestellt werden oder Sie nutzen diesen Vordruck und senden Ihn an das zuständige Jobcenter.
Zum Konto
Wie kann ich ein Konto eröffnen?
Für die Auszahlung der Leistungen und das tägliche Leben brauchen Sie ein Bankkonto. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Den Antrag erhalten Sie direkt bei der Bank oder Sparkasse. Einige Banken bieten kostenfreie Angebote an.
Informationen der BaFin zur erleichterten Kontoeröffnung für ukrainische Geflüchtete
Was ist, wenn ich über noch kein Konto verfüge?
Grundsätzlich ist es auch möglich, Ihnen Ihre Leistungen als Barscheck durch die Kreiskasse auszahlen zu lassen. Dies ist jedoch umständlicher und kann aufgrund des aktuell hohen Aufkommens an Barzahlungen zu Verzögerungen führen. Die Auszahlung der gesamten monatlichen Leistungen kann zudem für Sie ein gewissen Risiko bergen, da Sie mit einer großen Menge an Bargeld versorgt werden würden.
Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, sich zügig um die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank zu kümmern.
Wie sind die Öffnungszeiten der Barkasse und wo befindet sie sich?
Die Barkasse findet sich im Gebäude der Kreisverwaltung
Kreis Bergstraße
Barkasse und Zahlstelle
Graben 15
64646 Heppenheim
Die Öffnungszeiten sind:
Mo: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30
Di: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30
Mi: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 15:30
Do: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
Fr: 08:00 – 11:30
Achten Sie darauf, eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten dort zu sein!
Krankenversicherung
Bin ich krankenversichert, wenn ich Bürgergeld erhalte?
Bei einem Anspruch auf Bürgergeld zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge für Ihre Krankenkasse.
Bei welcher Krankenkasse bin ich versichert?
Sie müssen selbst eine Krankenkasse wählen und uns darüber informieren. Bitte setzen Sie sich dafür mit der von Ihnen gewählten Krankenkasse in Verbindung. Für die Mitteilung an uns können Sie dieses Formular nutzen.
Sprache und Qualifizierung
Wie kann ich an einem Deutschkurs teilnehmen?
Falls Sie an einem Sprachkurs teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an einen Anbieter für Integrationssprachkurse in Ihrer Nähe. Eine Übersicht über die Anbieter und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Der Träger wird dann zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Ausländerbehörde die weiteren organisatorischen Schritte unternehmen.
Miete und Unterkunft
Was muss ich tun bevor ich eine Wohnung anmiete?
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, lassen Sie Ihren Vermieter diese Mietbescheinigung ausfüllen und reichen Sie sie beim Jobcenter ein. Nach Erhalt der Zusicherung können Sie den Mietvertrag unterschreiben und dann bitte dem Jobcenter übermitteln.
Brauche ich eine Zusicherung vor der Anmietung?
Grundsätzlich steht Ihnen frei, einen Mietvertrag zu unterschreiben. Um sicher zu gehen, dass Ihre Kosten der Unterkunft übernommen werden, sollten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine Zusicherung durch das Jobcenter einholen.
Wer zahlt die Miete wenn ein Teil der Bewohner Leistungen vom Jobcenter (SGB II) erhält und ein anderer Teil Leistungen vom Sozialamt (SGB XII)?
Beim Zusammenleben mehrerer Personen sind die tatsächlichen Kosten pro Kopf zu ermitteln. Diese anteiligen Mietkosten werden dann bei der Leistungsberechnung des einzelnen Bewohners durch das Jobcenter oder das Sozialamt berücksichtigt. Die Miete wird dann anteilig vom Jobcenter und vom Sozialamt bezahlt.
Wie hoch ist die angemessene Miete im Kreis Bergstraße?
Die angemessene Miete ist abhängig von der Anzahl der Bewohner und dem Wohnort.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten für Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten werden berücksichtigt. Nicht übernommen werden u.a. Kosten für Haushaltsstrom, Internet und Telefon. Diese sind aus Ihrer Regelleistung zu bestreiten.
Ab welchem Zeitpunkt können Mietkosten vom Jobcenter übernommen werden?
Das Jobcenter kann Mietkosten frühestens ab Leistungsbeginn nach dem SGB II berücksichtigen. Falls Sie zuvor Leistungen nach dem AsylbLG vom Kreis Bergstraße erhalten haben, wenden Sie sich für angefallene Mietkosten für diesem Zeitraum bitte an das Sozialamt des Kreises Bergstraße.
Weiterführende Links
Wo finde ich noch weiterführende Informationen im Internet?
Die Ukraine-Homepage des Kreises Bergstraße bietet weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine an:
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer
Gute und aktuelle Informationen zum Thema Arbeit und Sozialleistungen bietet auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Informationen zur Integrations App "Integreat"
Was ist die Integreat App?
Integreat ist eine App, die Ihnen beim Ankommen in Deutschland hilft.
Sie können dort Informationen zum Leben im Kreis Bergstraße bekommen.
Sie finden in der App:
- Adressen von Behörden und Organisationen
- Informationen zu den Themen wie Alltag, Arbeit, Bildung, Familie, Gesundheit und Sprache
- Verschiedene Veranstaltungen und Aktionen
Die Informationen und Angebote können Sie in den folgenden Sprachen lesen: Arabisch, Deutsch,
Englisch, Farsi, Türkisch, Ukrainisch und in leicht verständliche Sprache.
Sie können die App auch ohne Internet benutzen.
Wo finde ich die Integreat App?
Sie können Integreat über den Apple App-Store und Google Play Store herunterladen oder die Informationen direkt auf der Webseite lesen.
Wie nutze ich die Integreat App?
Wenn Sie Hilfe bei der Benutzung von Integreat benötigen, dann finden Sie auf dem Youtube-Kanal des Kreises eine Schritt für Schritt Anleitung in Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Türkisch und Ukrainisch.
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-
Walther-Rathenau-Straße 2
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 15-6500
Telefax: 06252 15-6060
Email: info@neue-wege.org