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Kosten der Unterkunft im Kreis Bergstraße

Angemessenheitsgrenzen

Angemessenheitsgrenzen im Kreis Bergstraße

Zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten wird im Kreis Bergstraße die Bruttokalt-Miete zugrunde gelegt. Die angemessene Bruttokalt-Miete setzt sich zusammen aus den aktuellen Werten der Kaltmiete (Grundmiete) und dem entsprechenden Wert der kalten Nebenkosten (ohne Heizkosten).

Der Vordruck einer Mietbescheinigung finden Sie hier, bei Klick auf die Grafik öffnet sich das PDF-Dokument:

Mietbescheinigung

Aktuelle Angemessenheitsgrenzen im Kreis Bergstraße:

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Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-

Walther-Rathenau-Straße 2
64646 Heppenheim

Telefon: 06252 15-6500
Email: info@neue-wege.org

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