Kosten der Unterkunft im Kreis Bergstraße
Angemessenheitsgrenzen
Angemessenheitsgrenzen
Zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten wird im Kreis Bergstraße die Bruttokalt-Miete zugrunde gelegt. Die angemessene Bruttokalt-Miete setzt sich zusammen aus den aktuellen Werten der Kaltmiete (Grundmiete) und dem entsprechenden Wert der kalten Nebenkosten (ohne Heizkosten).
Der Vordruck einer Mietbescheinigung finden Sie hier, bei Klick auf die Grafik öffnet sich das PDF-Dokument:
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