Jobcenter setzen verstärkt auf digitale Zukunft.

Hessen Kommunale Jobcenter starten mit digitaler Innovationswerkstatt: Kreis Bergstraße an Entwicklung von „modernem Werkzeugkoffer“ beteiligt. Bild: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

 Kreis Bergstraße (kb) Der Arbeitskreis der 16 Hessischen Kommunalen Jobcenter, in dem auch der Kreis Bergstraße aktiv ist, will eine gemeinsame digitale Innovationswerkstatt entwickeln. Ein entsprechender Förderantrag, der von den Jobcentern des Kreises Bergstraße, Fulda, Offenbach, Groß-Gerau und des Main-Taunus erarbeitet wurde, ist bereits durch das Land Hessen genehmigt worden. In der Innovationswerkstatt sollen Themen, die einen direkten Nutzen für Kunden oder auch Mitarbeitende der Kommunalen Jobcenter (KJC) entfalten, geprüft, entwickelt und umgesetzt werden. Eine wohlüberlegte konzeptionelle Ausrichtung und Methodik sollen den Erfolg des Projektes sicherstellen. Unterstützt durch die Mittel aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) streben die Kommunalen Jobcenter die bundesweite Vorreiterrolle beim wichtigen Thema „Digitale Kompetenz“ für ihren Kundenkreis sowie für die Mitarbeiterschaft an.

„Es gibt bereits zahlreiche Ideen und Themen, die in diesem Zusammenhang realisiert werden können“, so äußert sich die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für das Kommunale Jobcenter des Kreises zuständig ist, von dem Vorhaben begeistert und verrät erste Beispiele: „Videokommunikation, die Nutzung von Social Media bei der Ansprache Jugendlicher, die Nutzung von digitaler Medien zur Grundbildung, auch über `Erklär-Videos` und vieles mehr. Die Innovationswerkstatt der KJC wird uns bei der Digitalisierung unseres ohnehin schon digitalen, papierlosen Jobcenters noch weiter voranbringen und Mitarbeitenden und Kunden quasi einen modernen, gut gefüllten Werkzeugkoffer für ihre Tätigkeit im Jobcenter an die Hand geben.“ Für die Erfolgsfähigkeit der Digitalisierungswerkstatt sei allerdings während der Entwicklung der digitalen Lösungen die Einbeziehung sowohl der Mitarbeiterschaft als auch die der SGB-II-Kundinnen und -Kunden von entscheidender Bedeutung, so Stolz. Auch die Akteure selbst sind überzeugt, dass auf diesem Wege die Akzeptanz und Kompetenz für neue digitale Formen der Interaktion und Zusammenarbeit gezielt gefördert werden. Ebenso können die konkreten Bedürfnisse beider Parteien bei der Entwicklung mit einfließen und berücksichtigt werden.

Die Innovationswerkstatt soll dabei bewusst auch außerhalb der originären Strukturen stattfinden beziehungsweise umgesetzt werden, um Mitarbeiter*innen wie auch Kund*innen eine möglichst kreative und „unvoreingenommene“ Form der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Räumlichkeiten, in denen aktuell Werkakademien der KJC durchgeführt werden, könnten hierfür genutzt werden und wären in der Regel bereits mit entsprechendem technischem Equipment ausgestattet. Ebenso werden die Kommunalen Spitzenverbände ihre Räumlichkeiten einbringen und auch die KJC selbst weitere geeignete Räume in ihren Häusern zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen werden, dass im Rahmen des Projektes nötige IT-Expertise vorhanden ist. Für bestimmte Fachaspekte, zu denen nicht überall eine vertiefte Expertise in den KJC vorliegt (wie möglicherweise zur Methodik des Design-Thinking, die hier eingesetzt werden soll), sollen Berater hinzugezogen werden. Auch für besondere technische Aspekte, wie Funktionalitäten oder ähnlichen Details, wird externes Know-How eingeholt. Inhalte und Themen, die in der Innovationswerkstatt bearbeitet werden sollen, gäbe es zur Genüge, heißt es auch dem Arbeitskreis.

Erstellt 18.11.2019

Kreis Bergstraße mit TOP-Arbeitslosen- und SGB-II-Quoten

Kreis Bergstraße (kb). Im Oktober waren im Landkreis Bergstraße 4.931 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Arbeitslosenzahl damit um 2,9 Prozent (147 Personen). Die Arbeitslosenquote – bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen – lag im Kreis Bergstraße insgesamt bei 3,3 Prozent. Im Vorjahr waren es 3,5 Prozent gewesen. Zum Vergleich: Hessenweit liegt die Arbeitslosenquote derzeit bei 4,3 Prozent und damit deutlich höher. Deutschlandweit wird eine Quote von 4,8 Prozent verzeichnet.

„Die Arbeitslosenquote im Kreis Bergstraße befindet sich erneut deutlich unter dem bundesdeutschen und auch unter dem hessischen Schnitt“, zeigte sich Landrat Christian Engelhardt über die aktuellen Zahlen erfreut. Die überdurchschnittlich gute Situation am Bergsträßer Arbeitsmarkt sieht der Verwaltungschef unter anderem in der hohen Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort begründet. „Im Kreis befinden sich viele erfolgreiche Unternehmen, die deutlich wachsen. Zudem gibt es eine Reihe von Neu-Ansiedlungen. So hat beispielsweise mit der Eagle Actuator Components GmbH & Co. KG kürzlich ein internationaler Experte für Antriebselemente zur Emissionsminderung einen Standort in Heppenheim eröffnet.“ Dem Wirtschaftsstandort Bergstraße käme dabei auch seine geographische Lage zwischen zwei Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar zugute.

Doch nicht nur mit seinen niedrigen Arbeitslosenzahlen ist der Kreis Bergstraße führend. Auch die Entwicklung der Erwerbslosen-Zahlen im Bereich SGB-II ist äußerst positiv: So liegt die SGB-II-Quote im Kreis Bergstraße aktuell bei 1,8 Prozent. Für ganz Hessen ist dagegen eine Quote von 2,7, für ganz Deutschland von 3,1 verzeichnet.

„Unser Eigenbetrieb ‚Neue Wege‘, der für die Vermittlung von SGB-II-Empfängern zuständig ist, entwickelt regelmäßig neue, innovative Maßnahmen, die stets für ganz bestimmte Zielgruppen konzipiert und die damit überdurchschnittlich wirksam sind“, hob die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die für das kommunale Jobcenter zuständig ist, hervor. So habe Neue Wege erneut eine Verringerung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften für den Kreis zu verzeichnen. Diese liegt nun bei 7126 und sank damit im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund 5,5 Prozent (Berichtzeitraum Oktober 2019, Stand Juni 2019).

Erstellt am 30.10.2019

Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche

Kinder sollen ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten – möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses.

Kreis Bergstraße (kb) Kinder sollen ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten – möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses. Um dies zu unterstützen, hat der Bund sein Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) noch einmal ausgebaut und auch die entsprechende Antragstellung und Abrechnung vereinfacht. Um über die neue Unterstützung umfassend zu informieren, hat der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter, über das die Bearbeitung der BuT-Anträge für alle Anspruchsberechtigten im Kreis erfolgt, Infoveranstaltungen an Schulen durchgeführt.

„Jedes Kind in Deutschland soll seine individuellen Potentiale unabhängig vom Geldbeutel der Eltern voll ausschöpfen und bei Aktivitäten mitmachen können“, stellt die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für den Eigenbetrieb Neue Wege und das Jugendamt des Kreises zuständig ist, heraus. „Dieses Ziel verfolgt die Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Dieses Ziel verfolgen auch wir im Kreis Bergstraße. Daher wollen wir die Anspruchsberechtigten und eventuelle Kontaktpersonen gezielt über die neuen Fördermöglichkeiten aufklären.“

Denn: Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. So wird etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht und der Eigenanteil beim Schulessen entfällt vollständig, ebenso wie die Schülerbeförderungskosten, die ab Sekundarstufe II über das Bildungspaket übernommen werden können. Der Bund übernimmt für Leistungsberechtigte zudem die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Auch die Kosten für eine außerschulische Lernförderung können, wenn bei den Kindern und Jugendlichen große Lerndefizite vorliegen, übernommen werden. Beiträge für Sport- und Kulturvereine oder Ferienangebote können mit bis zu 15,00 Euro monatlich bezuschusst werden.

Bei den Informationsveranstaltungen in den Schulen konnten die Expertinnen von Neue Wege zahlreiche Fragen der Anwesenden klären und hilfreiche Tipps und Informationen zum Leistungsumfang des BuT-Paketes geben. So werden beispielsweise generell die Kosten für Basis-Schwimmkurse übernommen. Ebenso kann geprüft werden, ob es möglich ist, Kosten, die durch eine Ferienbetreuung entstehen, erstattet zu bekommen. In Ausnahmefällen sei es auch möglich, dass der Förderbetrag, der über das BuT für die Anschaffung von Schulmaterial zur Verfügung gestellt wird, direkt an die Schule überwiesen wird, wenn die Erziehungsberechtigten nachweislich kein Schulmaterial besorgen, hieß es beim Info-Abend.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es unter www.bildungspaket.neue-wege.org. Hier stehen auch alle entsprechenden Formulare sowie ein BuT-Flyer in verschiedenen Fremdsprachen zum Download bereit. Unter der Hotline 06252/15-6051 oder per E-Mail an bildungspaket@neue-wege.org können Bergsträßerinnen und Bergsträßer auch individuelle Fragen zum BuT direkt klären.

Hintergrund:

Wer hat Anspruch auf die Leistungen? Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag oder Leistungen nach Paragraf 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, haben die Möglichkeit, die Leistungen des Bildungspaketes in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Erstellt am 30.10.2019