Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche

Kinder sollen ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten – möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses.

Kreis Bergstraße (kb) Kinder sollen ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten – möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses. Um dies zu unterstützen, hat der Bund sein Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) noch einmal ausgebaut und auch die entsprechende Antragstellung und Abrechnung vereinfacht. Um über die neue Unterstützung umfassend zu informieren, hat der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter, über das die Bearbeitung der BuT-Anträge für alle Anspruchsberechtigten im Kreis erfolgt, Infoveranstaltungen an Schulen durchgeführt.

„Jedes Kind in Deutschland soll seine individuellen Potentiale unabhängig vom Geldbeutel der Eltern voll ausschöpfen und bei Aktivitäten mitmachen können“, stellt die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für den Eigenbetrieb Neue Wege und das Jugendamt des Kreises zuständig ist, heraus. „Dieses Ziel verfolgt die Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Dieses Ziel verfolgen auch wir im Kreis Bergstraße. Daher wollen wir die Anspruchsberechtigten und eventuelle Kontaktpersonen gezielt über die neuen Fördermöglichkeiten aufklären.“

Denn: Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. So wird etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht und der Eigenanteil beim Schulessen entfällt vollständig, ebenso wie die Schülerbeförderungskosten, die ab Sekundarstufe II über das Bildungspaket übernommen werden können. Der Bund übernimmt für Leistungsberechtigte zudem die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Auch die Kosten für eine außerschulische Lernförderung können, wenn bei den Kindern und Jugendlichen große Lerndefizite vorliegen, übernommen werden. Beiträge für Sport- und Kulturvereine oder Ferienangebote können mit bis zu 15,00 Euro monatlich bezuschusst werden.

Bei den Informationsveranstaltungen in den Schulen konnten die Expertinnen von Neue Wege zahlreiche Fragen der Anwesenden klären und hilfreiche Tipps und Informationen zum Leistungsumfang des BuT-Paketes geben. So werden beispielsweise generell die Kosten für Basis-Schwimmkurse übernommen. Ebenso kann geprüft werden, ob es möglich ist, Kosten, die durch eine Ferienbetreuung entstehen, erstattet zu bekommen. In Ausnahmefällen sei es auch möglich, dass der Förderbetrag, der über das BuT für die Anschaffung von Schulmaterial zur Verfügung gestellt wird, direkt an die Schule überwiesen wird, wenn die Erziehungsberechtigten nachweislich kein Schulmaterial besorgen, hieß es beim Info-Abend.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es unter www.bildungspaket.neue-wege.org. Hier stehen auch alle entsprechenden Formulare sowie ein BuT-Flyer in verschiedenen Fremdsprachen zum Download bereit. Unter der Hotline 06252/15-6051 oder per E-Mail an bildungspaket@neue-wege.org können Bergsträßerinnen und Bergsträßer auch individuelle Fragen zum BuT direkt klären.

Hintergrund:

Wer hat Anspruch auf die Leistungen? Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag oder Leistungen nach Paragraf 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, haben die Möglichkeit, die Leistungen des Bildungspaketes in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Erstellt am 30.10.2019

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