Bildungsgutscheine
Wir fördern Ihre berufliche Weiterbildung.

Tafel, in Kreide geschrieben: Bildungsgutschein.
Bildungsgutscheine werden zur beruflichen Eingliederung oder zur beruflichen Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses eingesetzt.
Die Kosten werden übernommen, wenn die Fördervoraussetzungen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 81 SGB III erfüllt sind und der Bildungsträger für eine Weiterbildung über Bildungsgutschein zugelassen ist. Es handelt sich um eine Kann-Leistung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens.
Die Bildungsträger und die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit zu ersehen.

