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„win-win-Situation“ für Unternehmen und Arbeitssuchende

12. August 2022/in Pressemeldungen/Veröffentlichungen

Teilhabechancengesetz als Perspektive für Langzeitarbeitslose

Kreis Bergstraße (kb). Vor allem für Menschen, die bereits sehr lange auf Arbeitssuche sind, gestaltet sich der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt schwierig. Um diesen Menschen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, ist Anfang 2019 das Teilhabechancengesetz (§16i ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘, §16e ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)) in Kraft getreten und im Kreis Bergstraße umgesetzt worden. Diese Förderungen betreffen dabei zwei unterschiedliche Zielgruppen, die abhängig von Faktoren wie etwa dem Alter und der Dauer der Arbeitslosigkeit bestimmt werden. An der Förderung nach § 16e ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ können Personen teilnehmen, die unter anderem mindestens zwei Jahre ohne Arbeit sind. Menschen, die unter anderem für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht beschäftigt waren, können von §16i ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ profitieren.

Bei beiden Förderungen werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- und Teilzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei Trägern gefördert. Die jeweilige Förderung beinhaltet eine ausgiebige Betreuung sowie individuelle Beratung und Unterstützung der Arbeitsuchenden. Den Teilnehmenden wird zudem ein Coach zur Seite gestellt, um den Wiedereinstieg bestmöglich zu begleiten und so die Übernahme in eine ungeförderte Anstellung zu unterstützen.

Die Arbeitgeber erhalten im Gegenzug eine finanzielle Unterstützung durch das kommunale Jobcenter Neue Wege in Form von Lohnkostenzuschüssen, wenn sie Personen dieser Zielgruppen einstellen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen des Arbeitgebers. Bei einer Förderung nach §16i ,Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ ist ein Zuschuss von bis zu 100 Prozent des Mindestlohnes für zwei Jahre möglich und verringert sich nach dieser Zeit um zehn Prozent pro Jahr. Insgesamt kann die Förderung für fünf Jahre bewilligt werden.

„Von den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes profitieren nicht nur die Arbeitssuchenden, sondern auch unsere Bergsträßer Wirtschaft. Eine echte ‚win-win-Situation‘ für alle Beteiligten“, freut sich Landrat Christian Engelhardt. Die Erste Kreisbeigeordnete und für den Eigenbetrieb Neue Wege zuständige Dezernentin Diana Stolz lobt: „Die Umsetzung des Gesetzes ist gut angelaufen und wir verzeichnen Erfolge. Ich freue mich sehr, dass wir, Hand in Hand mit Bergsträßer Unternehmen, Menschen, die lange Zeit ohne berufliche Beschäftigung waren, gezielt Perspektiven in der Arbeitswelt bieten können.“

Die Bilanz kann sich durchaus sehen lassen: Seit dem Start der Förderung im Jahr 2019 haben alleine 60 Arbeitgeber das Förderinstrument nach §16e ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ bewilligt bekommen. Für das Förderinstrument nach §16i ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘, haben insgesamt 49 Arbeitgeber die Förderung beansprucht. Auch das Interesse bei den Arbeitssuchenden ist groß. So haben im Jahr 2021 im Kreis Bergstraße insgesamt 137 Personen, die ALG II beziehen, an den angebotenen Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz teilgenommen. Und das mit Erfolg. Denn: Die Übernahmequote der Teilnehmenden von den geförderten Betrieben liegt bisher bei §16e ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘, bei rund 46 Prozent und bei §16i ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘‚ bei circa 50 Prozent. Dank der Fördermaßnahmen konnten insgesamt 73 Prozent der Teilnehmenden, deren Förderung 2021 regulär endete, in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. In Anbetracht der oftmals sehr lang voran gegangenen Arbeitslosigkeit stellen diese Förderinstrumente ganz neue Perspektiven für die Teilnehmenden dar.

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