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Geflüchteten aus der Ukraine werden in die Betreuung des kommunalen Jobcenters überführt

Kreis Bergstraße (kb). Im Juni waren im Kreis Bergstraße 5.222 Menschen arbeitslos gemeldet. Da die ersten Geflüchteten aus der Ukraine in die Betreuung des kommunalen Jobcenters überführt wurden, stieg die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen im Vergleich zum Vormonat deutlich. Denn: Durch den sogenannten Rechtskreiswechsel der Geflüchteten, gelten sie ab diesem Zeitpunkt als arbeitslos. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Arbeitslosenzahl dennoch um 5,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag im Juni bei 3,5 Prozent. (Im Vormonat waren es 3,0 Prozent, im Vorjahrsmonat 3,7 Prozent.) Der Kreis liegt damit unter der Arbeitslosenquote für Hessen (4,6 Prozent) sowie deutschlandweit (5,2 Prozent).

„Die Überführung der ersten Geflüchteten aus der Ukraine in die Zuständigkeit des kommunalen Jobcenters ‚Neue Wege‘ lief gut.“, freut sich die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz. Bereits seit Anfang Juni findet der Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II) statt.

Für einen reibungslosen Ablauf arbeitet das kommunale Jobcenter sehr eng mit dem Sozialamt sowie der Ausländerbehörde des Kreises zusammen. „Der Austausch der verschiedenen Ämter ist unabdingbar. Denn nur wenn eine gute Zusammenarbeit gegeben ist, können die geflüchteten Menschen im Kreis Fuß fassen, wenn sie das auch möchten“, so Dezernentin Diana Stolz.

Wichtig für den Rechtskreiswechsel ist, neben dem Antrag auf Arbeitslosengeld II, ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG. Diese weist ein bestehendes, vorläufiges Aufenthaltsrechts nach und es geht daraus hervor, dass die geflüchtete Person erwerbstätig sein darf. Ohne die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann kein Rechtskreiswechsel stattfinden und die Menschen erhalten bis auf weiteres ihre Leistungen vom Bergsträßer Sozialamt. Durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten des Kreises gelingt der Übergang sukzessive. Insgesamt werden nach und nach rund 2 200 geflüchtete Menschen in die Zuständigkeit des kommunalen Jobcenters überführt. Aufgrund dessen ist auch in den kommenden Monaten mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Kreis Bergstraße zu rechnen. Neben der Bewilligung von Leistungsansprüchen prüft Neue Wege, welche Perspektiven die Geflüchteten haben und welche Wege sie einschlagen können. Es wird sich in den kommenden Monaten zeigen, inwieweit Menschen einen Sprachkurs belegen, eine Arbeit aufnehmen oder möglicherweise wieder in ihre Heimat zurückkehren. Neue Wege steht den Menschen zur Seite und berät sie individuell in ihrer jeweiligen Lebenslage.