Bildungspaket im Kreis Bergstraße erfährt steigende Resonanz

Ohne Einschränkungen an schulischen Projekten und Freizeitangeboten teilnehmen – damit dies auch für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen möglich wird, gibt es seit diesem Jahr das Bildungs- und Teilhabepaket.
Der Kreis Bergstraße verzeichnet mit Stand vom 01.12.2011 folgende Zahlen: Seit dem offiziellen Start des Bildungspaketes am 01.01.2011 sind insgesamt 2.381 Anträge von SGB II-Beziehern in den Jobcentern Mörlenbach, Viernheim, Bürstadt und Heppenheim eingegangen. Weitere 1.185 Anträge wurden von Leistungsberechtigten, die sich nicht im SGB II-Bezug befinden, gestellt. Mit einer Gesamtzahl von 3.566 eingegangenen und 2.482 bereits bearbeiteten Anträgen gehört der Kreis Bergstraße zu den Spitzenreitern unter den Landkreisen in Hessen.
Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Thomas Metz teilt dazu mit: „Wir freuen uns, dass das Interesse am Bildungspaket weiterhin ansteigt und werden die Leistungen auch weiterhin bewerben. Alle Kinder sollen die gleichen Voraussetzungen bei der Teilnahme an schulischen Aktivitäten und in ihrer Freizeit haben – alle Hilfeempfänger sollen im Sinne ihrer Kinder Anträge stellen und die Leistungen in Anspruch nehmen.“
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gliedern sich in ein Schulbasispaket, Lernförderung, Teilhabe an Sport und Kultur sowie Gemeinschaftliches Mittagessen. Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, haben Anspruch auf das Schulbasispaket, welches die Kosten für Schulbedarf, Klassenfahrten, Ausflüge und Schülerbeförderungskosten abdeckt. Ebenfalls übernommen werden Kosten für Ausflüge von Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Jugendliche, deren Versetzung gefährdet ist, haben die Möglichkeit ihre Defizite mit Lernförderung in Form von Nachhilfe aufzuholen. Einen Anspruch auf Teilhabe an Sport und Kultur haben die unter 18-Jährigen: 10 Euro pro Monat stehen zur Verfügung, um Freizeitaktivitäten wie Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen möglich zu machen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf das Mittagessen gelegt, das in vielen Schulen und Einrichtungen angeboten wird. „Eine warme, gemeinschaftlich eingenommene Mahlzeit ist gut für die Entwicklung und stärkt den Zusammenhalt und den Austausch der Kinder untereinander. Durch das Bildungspaket können die Kosten getragen werden – 1 Euro Eigenanteil pro Mahlzeit ist von den Familien selbst aufzubringen“ so Metz.
Um das Bildungspaket allgemein bekannter zu machen hat die im Kreis Bergstraße dafür zuständige Stelle, der Eigenbetrieb Neue Wege – Kommunales Jobcenter –, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet. So gingen Rundschreiben an alle Antragsberechtigten. Es fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen mit den Akteuren aus Gemeinden, Schulen und Kindertagesstätten aber auch Dachverbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen statt. Daneben stehen die für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle Fragen rund um das neue Angebot zur Verfügung.

Um Interessierte noch besser informieren zu können, hat der Eigenbetrieb eine Broschüre zum Bildungspaket veröffentlicht. Diese liegt in allen Jobcentern zur Mitnahme aus und informiert detailliert über alle Angebote und Möglichkeiten rund um das Bildungs- und Teilhabepaket: Wer ist berechtigt? Was ist drin im Bildungspaket? Wie und wo stelle ich meinen Antrag? Antworten auf diese und weitere Fragen, Kontaktdaten, Tipps und Öffnungszeiten der Jobcenter lesen Kunden in der Broschüre nach.
Weitere Informationen und die Broschüre als PDF erhalten Interessierte über die Homepage www.neue-wege.org und in allen Service Points der Jobcenter im Kreis Bergstraße.

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