Chancengleichheit fördern, Mitmachen ermöglichen

Begrüßen die Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets: Vize-Landrätin Diana Stolz (rechts) mit Stefan Rechmann und Sabine Emig vom Eigenbetrieb Neue Wege.

Kreis Bergstraße (kb) Kinder sollen ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten – möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses. Um dies zu unterstützen, hat der Bund das Bildungs- und Teilhabepaket noch einmal ausgebaut. Gleichzeitig wird es bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen Vereinfachungen geben. Zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen stehen für den Zeitraum von 2019 bis 2021 jährlich 220 Millionen Euro zur Verfügung. Entsprechende Änderungen treten zum 1. August 2019 in Kraft.

„Ich begrüße die Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets sehr“, stellt die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für den Eigenbetrieb Neue Wege und das Jugendamt des Kreises zuständig ist, heraus. „Denn um auf Dauer leistungsfähig und erfolgreich zu bleiben, müssen wir in Deutschland noch bessere Voraussetzungen dazu schaffen, dass jedes Kind seine individuellen Potentiale voll ausschöpfen kann. Die nun in Kraft tretenden Gesetzesänderungen sind ein richtiger Schritt in diese Richtung.“

Denn: Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. So wird etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht und der Eigenanteil beim Schulessen entfällt vollständig. Der Bund übernimmt für Leistungsberechtigte zudem die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Auch die Kosten für eine außerschulische Lernförderung können, wenn bei den Kindern und Jugendlichen große Lerndefizite vorliegen, übernommen werden. Beiträge für Sport- und Kulturvereine oder Ferienangebote können mit bis zu 15,00 Euro monatlich bezuschusst werden.

„Viele Eltern stellt es vor gravierende finanzielle Herausforderungen, ihren Kinder eine vollständige Teilhabe zu ermöglichen und sie umfangreich zu fördern“, stellt Vize-Landrätin Stolz heraus. „Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wollen auch wir hier vor Ort `Mitmachen möglich machen`. Gerne setzen wir die Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis um und werden auch intensiv auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam machen.“

Wer hat Anspruch auf die Leistungen? Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach Paragraf 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen, haben die Möglichkeit, die Leistungen des Bildungspaketes in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Bearbeitung der Anträge für alle hier genannten Anspruchsberechtigten erfolgt zentral über den Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter. Weitere Informationen finden Sie unter der Hotline: 06252/15-6051 oder unter www.bildungspaket.neue-wege.org. Hier stehen auch alle entsprechenden Formulare zum Download bereit.

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