Bildungs- und Teilhabepaket: Dabei sein!

Gleich zum Schuljahresbeginn die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen

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Kreis Bergstraße (kb). Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen Aktivitäten ihrer Freunde dabei sein zu können. Selbst dann, wenn das Geld in ihren Familien aufgrund eines geringen Einkommens knapp ist oder sie Sozialleistungen beziehen. Dies ist eines der wichtigsten Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes (kurz BuT). Wir möchten, dass möglichst viele Leistungsberechtigte um diese Unterstützung wissen und die Angebote für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nutzen“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und für den Eigenbetrieb „Neue Wege“ zuständige Dezernentin, Diana Stolz. „Daher ist es uns ein Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger nochmals auf das Bildungs- und Teilhabepaket aufmerksam zu machen. Bitte scheuen Sie sich nicht und melden sich bei Bedarf bei unserem Team für Bildung und Teilhabe.“

 

Das BuT bietet zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder beim Mittagessen in den Schulmensen. Auch die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Teilnahme an einer Freizeit können übernommen werden. Das BuT soll dabei möglichst vielen Leistungsberechtigten die Chance bieten, Dinge zu tun, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen vielleicht nicht möglich gewesen wären.

 

Die Leistungen des BuT umfassen die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern – und das ohne Eigenanteil der Eltern. Ebenso werden bei Leistungsberechtigten in der Sekundarstufe 2 die Kosten für Fahrkarten im Rahmen der Schülerbeförderung übernommen. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag wird dabei pauschal ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte einen Pauschalbetrag, der für die Beschaffung von Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Aktuell erhalten leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler Euro pro Kalenderjahr insgesamt rund 155 Euro: 103 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 51,50 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

 

Während der Corona-Pandemie sind bei vielen Kindern Lernrückstände aufgrund der erschwerten schulischen Bedingungen entstanden, die es aufzuholen gilt. Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen trotzdem ihre Bildungsziele erreichen können, benötigen diese Kinder und ihre Familien besondere Unterstützung. Dafür hat die Bundesregierung in diesem Jahr das Programm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt. Dieses Programm stärkt zum einen die bereits vorhandenen schulischen Angebote und erleichtert gleichzeitig den Zugang zur Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket. So brauchen Leistungsberechtigte bis zum 31.12.2023 keinen gesonderten Antrag stellen, sie müssen nur die entsprechenden Nachweise über die Notwendigkeit der außerschulischen Förderung vorlegen. Dabei sind die schulischen Angebote weiterhin vorrangig.

 

Damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen das BuT nutzen und um das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde das Verfahren für die Leistungsbeantragung bereits 2019 vereinfacht. So müssen Eltern und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG erhalten, keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Zudem können Leistungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden – etwa dann, wenn zum Schuljahresbeginn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen.

 

Berechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Die Bearbeitung der Anträge für alle genannten Anspruchsberechtigten erfolgt im Kreis Bergstraße zentral beim Eigenbetrieb des Kreises „Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter“. Für Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Hotline: 06252/15-6051 gerne zur Verfügung. Auch auf der Internetseite www.bildungspaket.neue-wege.org finden Interessierte weitergehende Informationen, auch in mehreren Fremdsprachen. Hier stehen zudem alle nötigen Formulare zum Download bereit.

 

 

erstellt am 12.08.2021