Ein attraktives Berufsfeld mit vielen Möglichkeiten

Pflege-Arbeitsmarkt bietet heute und in Zukunft viele Chancen / Arbeitslosigkeit im Kreis im August bei 4,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im August 2025 gesunken. 7.121 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 51 Personen weniger als im Juli, aber 253 Personen beziehungsweise 3,7 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug damit 4,7 Prozent. (Vorjahr: 4,5 Prozent). Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 6,0 Prozent, deutschlandweit bei 6,4 Prozent.

Gute Chancen haben qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt im Bereich Pflege. Der aktuelle Pflegemonitor des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Pflege und Gesundheit zeigt deutlich: Schon heute übersteigt die Nachfrage nach Pflegefachkräften in allen Bereichen (etwa in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege) das Angebot – und angesichts des demographischen Wandels wird der Bedarf in den kommenden Jahren weiter steigen.

Berechnungen des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Goethe-Universität Frankfurt am Main, das den Pflegemonitor verantwortet, verdeutlichen die Dimension: Bis zum Jahr 2040 wird in Hessen ein zusätzlicher Bedarf von fast 8.000 Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie knapp 4.000 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern in Vollzeit erwartet. Das entspräche einem Zuwachs von rund 55 bis 56 Prozent gegenüber dem Beschäftigtenstand von 2021. Gleichzeitig scheiden viele der aktuell Beschäftigten altersbedingt aus dem Beruf aus.

„Pflege ist und bleibt ein Beruf für Menschen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz können unterstützen – aber sie ersetzen nicht das, was diesen Beruf ausmacht: Zuwendung, Empathie und direkte Hilfe für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Wir als Kreis engagieren uns zum Beispiel mit der Pflegekampagne im vergangenen Jahr aktiv dafür, Nachwuchs und Fachkräfte zu gewinnen und zu fördern“, betont Landrat Christian Engelhardt.

„Die Pflege bietet ein sicheres Berufsfeld mit unterschiedlichsten Aufgaben und Perspektiven, mit Karrierechancen und zahlreichen Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Gerade im Kreis Bergstraße verfügen wir mit unseren drei Pflegeschulen und einer Vielzahl an Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten über hervorragende Voraussetzungen für Ausbildung und Qualifizierung, aber auch mit einer großen Auswahl an möglichen Arbeitgebern im Pflegebereich“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach.

Um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, hatte der Kreis Bergstraße im vergangenen Jahr gemeinsam mit Kooperationspartnern eine groß angelegte Pflegekampagne initiiert, die bei vielfältigen Veranstaltungen am Pflegeberuf Interessierte aus verschiedenen Zielgruppen angesprochen hat. Aktuell wird eine Wanderausstellung zum Pflegeberuf in den Schulen und Jobcentern im Kreis gezeigt.

Die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau ist zum Beispiel in Krankenhäusern, in Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten möglich. Mit der Gesundheitsakademie Bergstraße (für Auszubildende in Krankenhäusern) in Bensheim, dem Bildungszentrum für Gesundheitsberufe (für Auszubildende in einem Pflegeheim) in Bensheim und maxQ. in Heppenheim (für Auszubildende in der Altenpflege und Weiterbildungen) existieren im Kreis Bergstraße drei Pflegeschulen. Mehr Informationen zum Pflegeberuf und zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es im Internet unter https://plattform-pflege.de/de/

Vergebener Auftrag 25-EBNW-01 Fit im Beruf – Dein Gesundheitskompass im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2025 des Landes Hessen

Direkter Link zur Bekanntmachung des vergebenen Auftrages – Fit im Beruf – Dein Gesundheitskompass im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2025 des Landes Hessen

(ohne Anmeldung):

Vergabenummer 25-EBNW-01

https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html?showpub=YOVJ6K6A6MKPYXCD

Bildungs- und Teilhabepaket: Dabei sein!

Gleich zum Schuljahresbeginn die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen Aktivitäten ihrer Freunde dabei sein zu können. Selbst dann, wenn das Geld in ihren Familien aufgrund eines geringen Einkommens knapp ist oder sie Sozialleistungen beziehen. Dies ist eines der wichtigsten Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes (kurz BuT). „Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen, die Anspruch auf diese Unterstützung haben, auch wirklich davon erfahren und die Angebote rund um Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nutzen“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und für den Eigenbetrieb „Neue Wege“ zuständige Dezernentin, Angelika Beckenbach. „Deshalb möchten wir erneut alle Bürgerinnen und Bürger auf das Bildungs- und Teilhabepaket hinweisen. Bitte scheuen Sie sich nicht und wenden Sie sich bei Fragen gerne an unser Team für Bildung und Teilhabe.“

Das BuT bietet zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder beim Mittagessen in den Schulmensen. Auch die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Teilnahme an einer Freizeit können übernommen werden. Das BuT soll dabei möglichst vielen Leistungsberechtigten die Chance bieten, Dinge zu tun, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen vielleicht nicht möglich gewesen wären.

Die Leistungen des BuT umfassen die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern – und das ohne Eigenanteil der Eltern. Ebenso werden bei Leistungsberechtigten in der Sekundarstufe 2 die Kosten für Fahrkarten im Rahmen der Schülerbeförderung übernommen. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag wird dabei pauschal ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte einen Pauschalbetrag, der für die Beschaffung von Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Aktuell erhalten leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler dafür pro Kalenderjahr insgesamt 195 Euro: 130 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 65,00 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

Mitunter entstehen bei Kindern Lernrückstände aus den unterschiedlichsten Gründen, die es aufzuholen gilt. Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen trotzdem ihre Bildungsziele erreichen können, benötigen diese Kinder und ihre Familien besondere Unterstützung. Hier kann eine außerschulische Lernförderung beantragt werden. Dabei sind die schulischen Angebote weiterhin vorrangig.

Damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen das BuT nutzen und um das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde das Verfahren für die Leistungsbeantragung bereits 2019 vereinfacht. So müssen Eltern und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG erhalten, keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Zudem können Leistungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden – etwa dann, wenn zum Schuljahresbeginn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen.

Berechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld (BKGG) beziehen. Die Bearbeitung der Anträge für alle genannten Anspruchsberechtigten erfolgt im Kreis Bergstraße zentral beim Eigenbetrieb des Kreises „Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter“. Für Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Hotline: 06252/15-6500 gerne zur Verfügung. Auch auf der Internetseite www.bildungspaket.neue-wege.org finden Interessierte weitergehende Informationen, auch in mehreren Fremdsprachen. Hier stehen zudem alle nötigen Formulare zum Download bereit.