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BASS-Studium – Gutes tun in einem guten, sicheren Job!

Dual studieren bei den Kommunalen Jobcentern in Hessen / Arbeitslosenquote im Oktober im Kreis Bergstraße auf Allzeit-Tief / Auch SGBII-Zahlen des Kreises deutlich unterm Südhessen-Schnitt

Der BASS-Studierende Lars H. an seinem Arbeitsplatz bei Neue Wege.

Kreis Bergstraße (kb). Berufseinsteiger wägen sorgfältig ab, welche Faktoren bei ihrer Laufbahnwahl den Ausschlag geben: Eine sinnstiftende Tätigkeit, in einem professionellen und modernen Umfeld? Ein Höchstmaß an Sicherheit und Planbarkeit in Krisenzeiten? Exzellente Studienbedingungen, Gehalt vom ersten Tag an sowie eine Fülle weiterer Vorteile wie Betriebliches Gesundheitsmanagement? Wer die oben genannten Fragen mit Ja beantwortet, sollte sich über BASS informieren. Hinter BASS steckt der Bachelor Soziale Sicherung, Inklusion, Verwaltung. Ein Duales Studium, welches die hessischen Kommunalen Jobcenter 2011 gemeinsam mit dem Land Hessen und der Hochschule Fulda konzipiert haben, um langfristig den eigenen Nachwuchs auszubilden und zu sichern.

 

Die Aufgaben in der Sozialverwaltung sind abwechslungsreich, herausfordernd und für die betroffenen Menschen von existenzieller Tragweite. Es ist eine besondere Verantwortung, die junge Menschen mit dieser Berufswahl übernehmen. Es gilt, Wege aus der Arbeitslosigkeit gemeinsam zu planen und zu beschreiten. Im individuellen Beratungsprozess lösen die Fallmanagement-Profis vielfältige persönliche oder strukturelle Problemlagen und behalten dabei immer die Anforderungen des Arbeitsmarktes sowie die politischen Rahmenbedingungen im Blick.

 

Im Oktober 2021 startete bereits der elfte Jahrgang von BASS-Studierenden. Die mittlerweile über 230 erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen sind längst unentbehrliche Fachkräfte in den 16 hessischen Kommunalen Jobcentern. Es ist der besondere Spagat zwischen rechtskonformem und gewissenhaftem Verwaltungshandeln einerseits sowie empathischen und unbürokratischen Umgang mit Hilfebedürftigen andererseits, der dieses Berufsfeld auszeichnet.

 

Grundsätzlich ist der stark praxisorientierte Studiengang speziell auf die Bedürfnisse des Fallmanagements im SGB II zugeschnitten. Während der sieben Semester verbringen die Studierenden den Großteil ihrer Zeit vor Ort in den Kommunalen Jobcentern. Die Hochschule vermittelt theoretische Inhalte überwiegend online und einmal im Monat in Präsenz. Am Ende der Ausbildung winken der vielseitige Berufsabschluss Sozialverwaltungswirt:in.

 

Schon seit einigen Jahren bildet das Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße regelmäßig junge Menschen erfolgreich in diesem Beruf aus. „Wir verknüpfen mit unserem Leitgedanken `Miteinander in die Zukunft` nicht nur das Angebot für eine fundierte Ausbildung, sondern auch die Möglichkeit der eigenen Akquise für unser Haus“, führt die Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Diana Stolz aus. „Gezielte Nachwuchsförderung mit einer engen Anbindung an unser Jobcenter, speziell für den Bereich Fallmanagement, bringt uns große Chancen, Mitarbeitende langfristig zugewinnen und zu binden.“

 

Lars H., einer der aktuellen BASS-Studierenden bei Neue Wege, ist begeistert: „Ich wollte etwas im Sozial-Bereich erlernen und wurde auf die Möglichkeit des Dualen Studiums bei Neue Wege aufmerksam. Ich bin im fünften Semester und konnte schon einen sehr guten Einblick in die Praxis vieler unterschiedlicher Arbeitsfelder, auch Jobcenter-übergreifend, gewinnen.“ Das Spannende ist für ihn die Mischung aus Verwaltung und Soziales. Hier bietet das kommunale Jobcenter aufgrund der modernen und digitalen Verwaltungsform einen zusätzlichen Anreiz für junge Leute. Nach Abschluss des Studiums bietet Neue Wege einen attraktiven Arbeitsplatz mit weiteren beruflichen Entwicklungsperspektiven.

 

Interessiert bei den Kommunalen Jobcentern beruflich einzusteigen? Informieren Sie sich bei unserem Kommunalen Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße unter www.neue-wege.org oder unter www.kjc-hessen.de. Spezielle Ausschreibungen für neue BASS-Studiengänge gibt es ab April/Mai 2022 für den Start in 2023. #Stark.#Sozial.#VorOrt.

 

Dass die Verantwortlichen im Kreis Bergstraße einen tollen Job machen, belegen auch die aktuellen Arbeitsmarkt-Zahlen: So lag die Arbeitslosenquote im Kreis Bergstraße im Oktober bei einem Allzeit-Tief von 3,3 Prozent – die südhessische Durchschnittsquote hingegen bei 4,6 Prozent. Im Bereich SGBII liegt die Quote für den Kreis Bergstraße bei 1,8, für Südhessen bei 2,9.

 

Landrat Christian Engelhardt sieht sowohl in der Arbeit des Eigenbetriebs Neue Wege als auch vor allem in der starken und vielschichtigen mittelständischen Wirtschaftslandschaft des Kreises wichtige Erfolgsfaktoren für das überdurchschnittlich gute Abschneiden des Bergsträßer Arbeitsmarktes: „Die Entwicklung ist sehr erfreulich. Unsere Arbeitsmarktzahlen sind außergewöhnlich gut. Auch wenn es aufgrund von aktuellen Problemen zum Beispiel in der wichtigen Automobilindustrie nicht so ist, dass wir insgesamt entspannt auf die wirtschaftliche Entwicklung blicken können. Mein Augenmerk im Bereich lokale Wirtschaft liegt vor allem auf einer adäquaten Ausweitung des Fachkräftemarktes. Denn der Fachkräftemangel stellt eine zunehmend große Gefahr für die Zukunft unserer Unternehmen, aber auch für die Verwaltungen dar. Hier müssen wir konsequent gegensteuern.”

 

Nähere Informationen zum BASS-Studiengang gibt es hier: https://www.hs-fulda.de/sozialwesen/studium/studiengaenge/soziale-sicherung-inklusion-verwaltung-bass.

Bildungs- und Teilhabepaket: Dabei sein!

Gleich zum Schuljahresbeginn die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen

Bild: stock.adobe.com / Pixel-Shot

Kreis Bergstraße (kb). Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen Aktivitäten ihrer Freunde dabei sein zu können. Selbst dann, wenn das Geld in ihren Familien aufgrund eines geringen Einkommens knapp ist oder sie Sozialleistungen beziehen. Dies ist eines der wichtigsten Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes (kurz BuT). Wir möchten, dass möglichst viele Leistungsberechtigte um diese Unterstützung wissen und die Angebote für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nutzen“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und für den Eigenbetrieb „Neue Wege“ zuständige Dezernentin, Diana Stolz. „Daher ist es uns ein Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger nochmals auf das Bildungs- und Teilhabepaket aufmerksam zu machen. Bitte scheuen Sie sich nicht und melden sich bei Bedarf bei unserem Team für Bildung und Teilhabe.“

 

Das BuT bietet zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder beim Mittagessen in den Schulmensen. Auch die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Teilnahme an einer Freizeit können übernommen werden. Das BuT soll dabei möglichst vielen Leistungsberechtigten die Chance bieten, Dinge zu tun, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen vielleicht nicht möglich gewesen wären.

 

Die Leistungen des BuT umfassen die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern – und das ohne Eigenanteil der Eltern. Ebenso werden bei Leistungsberechtigten in der Sekundarstufe 2 die Kosten für Fahrkarten im Rahmen der Schülerbeförderung übernommen. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag wird dabei pauschal ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte einen Pauschalbetrag, der für die Beschaffung von Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Aktuell erhalten leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler Euro pro Kalenderjahr insgesamt rund 155 Euro: 103 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 51,50 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

 

Während der Corona-Pandemie sind bei vielen Kindern Lernrückstände aufgrund der erschwerten schulischen Bedingungen entstanden, die es aufzuholen gilt. Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen trotzdem ihre Bildungsziele erreichen können, benötigen diese Kinder und ihre Familien besondere Unterstützung. Dafür hat die Bundesregierung in diesem Jahr das Programm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt. Dieses Programm stärkt zum einen die bereits vorhandenen schulischen Angebote und erleichtert gleichzeitig den Zugang zur Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket. So brauchen Leistungsberechtigte bis zum 31.12.2023 keinen gesonderten Antrag stellen, sie müssen nur die entsprechenden Nachweise über die Notwendigkeit der außerschulischen Förderung vorlegen. Dabei sind die schulischen Angebote weiterhin vorrangig.

 

Damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen das BuT nutzen und um das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde das Verfahren für die Leistungsbeantragung bereits 2019 vereinfacht. So müssen Eltern und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG erhalten, keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Zudem können Leistungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden – etwa dann, wenn zum Schuljahresbeginn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen.

 

Berechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Die Bearbeitung der Anträge für alle genannten Anspruchsberechtigten erfolgt im Kreis Bergstraße zentral beim Eigenbetrieb des Kreises „Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter“. Für Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Hotline: 06252/15-6051 gerne zur Verfügung. Auch auf der Internetseite www.bildungspaket.neue-wege.org finden Interessierte weitergehende Informationen, auch in mehreren Fremdsprachen. Hier stehen zudem alle nötigen Formulare zum Download bereit.

 

 

erstellt am 12.08.2021