Wenn die Kommunikation nicht mehr funktioniert

Aufsuchende Hilfe: Ein Unterstützungsangebot für Langzeitarbeitslose, die mit ihrer aktuellen Lebenssituation überfordert sind

Wieder eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosengeld II-Beziehern und dem Jobcenter ermöglichen – dies ist Aufgabe der Mitarbeiter der „Aufsuchenden Hilfe“. Die Träger Kombrecht-Engel-Schule, KuBus e.V. und SRH GmbH sind Ansprechpartner für Menschen, die mit ihrer persönlichen Situation überfordert sind und nicht mehr in regelmäßigem Kontakt mit dem Jobcenter stehen. Zum gemeinsamen Austausch trafen sich die Kooperationspartner mit dem Ersten Kreisbeigeordneten und Sozialdezernenten Thomas Metz und Neue Wege Betriebsleiter Stefan Rechmann im kommunalen Jobcenter.

Nicht selten kommt es zu Missverständnissen bei der Kommunikation von Fallmanagern des Jobcenters mit den Arbeitslosengeld II-Beziehern. Gerade für Menschen, die Probleme mit der Bewältigung ihres Alltags haben und überlastet sind, ist es oftmals besonders schwer: Verpflichtungen nachkommen und Behördengänge wahrnehmen – oft ein unüberwindbares Hindernis. Diese Personen ziehen sich aus den unterschiedlichsten Gründen zurück und stellen manchmal die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sogar vollständig ein. An diesem Punkt setzt die Aufsuchende Hilfe an: Als Kontaktperson zwischen kommunalem Jobcenter und Kunde machen die Mitarbeiter beispielsweise Entscheidungen zu Maßnahmen nachvollziehbarer und helfen das Vorgehen des Jobcenters zu verstehen.

„Aufsuchende Hilfe ist der Ansatz, Arbeitslosengeld II-Beziehern, die aus verschiedenen Gründen den Kontakt zum Jobcentern verweigern oder bei denen alle bisherigen
Maßnahmen keinen Erfolg zeigten, unterschiedliche Hilfestellungen anzubieten. Das Aufsuchen geschieht dabei in ihrem Lebensumfeld. Die Fachkraft geht ein Teil des Weges mit, bis die Kunden dies ohne ständige Unterstützung selbst bewältigen können. Die Mitarbeiter treten als neutrale Dritte auf. In einem persönlichen Gespräch wird den Kunden Unterstützung angeboten und versucht bestehende Hemmnisse, Beschwerden und Konflikte herauszuarbeiten. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit von Anfang an durch ein hohes Maß an Transparenz und Vertrauenswürdigkeit geprägt ist. Das Angebot ist freiwillig und hat bei Nichtannahme keine Sanktion zu Folge, nur so kann die Zusammenarbeit funktionieren“, erklärt Thomas Metz.

Individuelle Hilfestellung kann beispielsweise bei der Schuldenregulierung, der Abwendung von Wohnungsverlust, der Anbindung an das ärztliche und psychosoziale Versorgungssystem und der Sichtung von Schriftverkehr geleistet werden. Ebenso begleiten die Mitarbeiter die Kunden auf Wunsch beim Gang zu Behörden und Gesprächsterminen mit dem Fallmanager.

„Wir freuen uns, dass die Aufsuchende Hilfe unseren Maßnahmekatalog ergänzt. Damit werden gezielt Menschen unterstützt, die mit ihrer Situation überfordert sind. Dieses Angebot ist keine kurzfristige Hilfe sondern steht für langfristige Lösungen und die Rückführung der Menschen in die gesellschaftlichen Strukturen“, so Metz abschließend.

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