Wenn ALG I endet und Hartz IV kommt / Bundesagentur für Arbeit (BA) und Neue Wege informieren gemeinsam

Für Arbeitslosengeld I Bezieher bedeutet das Ende ihrer Anspruchsfrist eine Zäsur. Der Eintritt in das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bringt manche Fragen mit sich.

Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben sich dieser Problematik angenommen und gemeinsame Lösungen entwickelt. Der Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernent Thomas Metz und die Geschäftsstellenleiterin der Bundesagentur für Arbeit in Bensheim, Rosemarie Schultheis, machen auf die Beratungsmöglichkeiten für Personen, die vor solch einem „Übergang“ stehen, aufmerksam. „Hier ist eine gute Beratung durch beide Stellen wichtig. Wir haben diese zusammengeführt und können übergreifende Informationen an die Hand geben“, so Metz.
Seit August 2010 bieten beide Institutionen gemeinsame Informationsveranstaltungen an. Einmal pro Monat beraten Mitarbeiter der BA und von Neue Wege im Jobcenter Bergstraße zu Themen und Fragen, die sich beim Wechsel in das Arbeitslosengeld II ergeben. Die BA geht insbesondere darauf ein, welche Möglichkeiten sich Arbeitslosen bieten, um die Zeit bis zum Beginn des SGB II Leistungsbezugs zu nutzen und einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dabei kann beispielsweise die Job-Börse der BA hilfreich sein, oder die Lernbörse der BA, mit deren Hilfe sich Arbeitslose autodidaktisch weiterbilden können.
Sollten Arbeitslose trotz aller Bemühungen keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben und einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen müssen, so erhalten sie über die sogenannte Einstiegsoffensive im Eigenbetrieb Neue Wege eine erste intensive Betreuung. Die Chance aus der Einstiegsoffensive heraus einen Arbeitsplatz zu finden ist gut, fast 50% aller Teilnehmer konnten bereits während ihrer Zeit bei der Einstiegsoffensive einen neuen Job finden. Die Betroffenen lernen auch den Arbeitgeberservice kennen, der in direktem Kontakt mit den Unternehmen in der Region steht. Die Informationsveranstaltungen ermöglichen einen Einblick in diese Angebote und sollen auch dazu dienen, die Unsicherheit zu nehmen, was nach dem Übergang kommt.
Die Rückmeldungen der Teilnehmer bestätigen den Nutzen einer gemeinsamen Veranstaltung. „In der Regel wird nur ein kleiner Teil der eingeladenen Arbeitslosen auch tatsächlich eine Leistungsberechtigter im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuchs. Wir sehen uns daher in unseren Bemühungen bestätigt, frühzeitig zu informieren und auf die bestehenden Angebote aufmerksam zu machen“, so BA-Geschäftsstellenleiterin Rosemarie Schultheis.

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