Die Nachfrage am Bildungspaket wächst – Noch mehr Kinder könnten profitieren, daher Förderung beantragen

Die Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist deutlich besser geworden. Das kommunale Jobcenter Neue Wege hat die Zahlen für 2012 ausgewertet mit dem Ergebnis, dass im Kreis Bergstraße im Bereich SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz von 3.709 bedürftigen Kindern und Jugendlichen 1.971 Personen gezielt Leistungen aus dem Paket abgerufen haben.
„Dies bedeutet, dass aus dieser Personengruppe rund 53 Prozent aktiv geworden sind und einen Antrag beim Jobcenter gestellt haben. Mit dieser Quote bewegen wir uns hessenweit im oberen Drittel. Insgesamt eine Steigerung zum Vorjahr, mit der wir uns allerdings noch nicht zufrieden geben“ teilt der Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernent Thomas Metz mit.
Genauer betrachtet, profitieren eigentlich fast alle in Leistungsbezug befindlichen Familien vom Bildungspaket: Wer Arbeitslosgengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhält, bekommt für den sogenannten Schulbedarf automatisch 100 € pro Jahr und Kind überwiesen. Dies einbezogen, nutzen aktuell 94 Prozent oder 3.510 Personen das Bildungs- und Teilhabeangebot.
Ein Blick in die Statistik zeigt, dass darüber hinaus auch Haushalte mit geringem Einkommen und Bezieher von Kinderzuschlag umfangreiche Förderung erhielten. So beantragten die Eltern für rund 600 Kinder den Schulbedarf.
„Wir arbeiten weiter daran, dass mehr Geld bei den Kindern ankommt. Die Mitarbeiterinnen im Team Bildung und Teilhabe sind hier mit vollem Einsatz dabei und helfen gerne weiter, wenn etwas unklar ist. Unterstützt wird dies durch Informationsveranstaltungen, neu aufgelegten Broschüren und Plakaten in öffentlichen Einrichtungen. Es kann eigentlich nicht sein, dass es Eltern gibt, die noch nichts von den vielfältigen Leistungen aus dem Bildungspaket gehört haben.“
Im vergangenen Jahr waren am häufigsten Zuschüsse für Ausflüge und Klassenfahrten gefragt. Hier erhielten 1.211 Kinder und Jugendliche aller Rechtskreise Förderungen. Von den Zuschüssen zur Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Tagespflege profitierten 1.163 Kinder. Leistungen zu Teilhabe, beispielsweise für die Teilnahme im Sport- oder Musikverein, kamen 758 Empfängern zu gute. Weiterhin gingen 254 Anträge auf Schülerbeförderung ein. Zudem konnten 74 Kinder und Jugendliche, deren Versetzung gefährdet war, ihre Defizite mit Lernförderung in Form von Nachhilfe aufholen. In der Regel werden pro Kind mehrere Leistungen in Anspruch genommen.
Zusammengefasst haben sich die Ausgaben 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes gegenüber dem Vorjahr verdoppelt: Insgesamt wurden 2012 für Leistungs-berechtigte aus den Bereichen SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeld rund 978.000 Euro ausgezahlt, 2011 waren es noch rund 468.000 Euro. Für das Jahr 2013 wird mit einer steigenden Inanspruchnahme gerechnet.
Betriebsleiter Stefan Rechmann berichtet: „Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets annehmen, ist erfreulicher Weise in den vergangenen Monaten stetig gestiegen. Diese Entwicklung wird auch dank einer aktiven Bewerbung der Angebote durch Neue Wege und einer engen Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern weiter anhalten. Um die Inanspruchnahme zu erleichtern, hat die Bundesregierung Änderungen beschlossen, die den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren wird. Diese sollen ab August 2013 in Kraft treten.“
Die für den Bereich Bildungspaket bei Neue Wege zuständige Teamleiterin Sigrun Nottarp ergänzt: „Die Abwicklung der Anträge wird für die Antragsteller, wie auch für uns einfacher. Ein Vorteil ist beispielsweise, dass Teilhabeleistungen ab August immer für den vollständigen Gewährzeitraum bewilligt werden, unabhängig vom Tag der Antragstellung. Bisher ist es so, dass der Zuschuss erst ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend auf den ersten des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist, bewilligt wird. Aber auch für jetzt gilt: Wenn es Probleme gibt, helfen wir gerne beim Ausfüllen der Formulare“.
Weitere Änderung betreffen die Anträge auf Ausflüge oder Klassenfahrten: Wenn Eltern für diese Leistungen in Vorkasse getreten sind, können die verausgabten Mittel im Einzelfall auch an die Eltern und nicht an den Leistungsanbieter ausbezahlt werden. Bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, etwa dem Mitgliedsbeitrag für Sportverein, können ab August auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden. Hierzu zählt der Gesetzgeber beispielsweise Ausrüstungsgegenstände oder Schutzkleidung für bestimmte Sportarten.
Weitere Informationen, Antragsformulare und die Broschüre „Das Bildungspaket im Kreis Bergstraße“ als PDF erhalten Interessierte über die Homepage www.bildungspaket.neue-wege.org und in allen Service Points des kommunalen Jobcenters im Kreis Bergstraße. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Bildungspaketes gerne unter der Info-Hotline 06252 – 15 6051.

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