Bildungs- und Teilhabepaket wird einfacher

Zum 01. August 2013 treten wichtige Neuerungen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Diese sollen vor allem den Aufwand für Antragsteller, Träger und den Kreis Bergstraße erleichtern, wie der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- mitteilt.

Alle Neuerungen im Überblick:

• Leistungen zur Teilhabe an Sport und Kultur werden künftig immer für den vollständigen Gewährzeitraum bewilligt, unabhängig vom Tag der Antragstellung. Bisher ist es so, dass der Zuschuss erst ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend auf den ersten des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist, bewilligt wird.

• Anspruchsberechtigten Kindern steht ein monatlicher Betrag von 10 Euro für Beiträge oder Unterrichtsgebühren für Verein oder Musikschule zur Verfügung. Nicht selten sind die Angebote aber kostenlos, während Geld für die Ausrüstung fehlt. Künftig ist es möglich, die zehn Euro beispielsweise für Ausrüstungsgegenstände für Sportarten zu verwenden.

• Weitere Änderungen betreffen die Anträge auf Ausflüge oder Klassenfahrten: Wenn Eltern für diese Leistungen in Vorkasse getreten sind, können die verausgabten Mittel im Einzelfall auch an die Eltern und nicht an den Leistungsanbieter ausbezahlt werden.

• Bei den Kosten für die Schülerbeförderung wird künftig ein Durchschnittswert von fünf Euro monatlich als Eigenanteil angesetzt.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Interessierte unter http://bildungspaket.neue-wege.org, in allen Servicepoints von Neue Wege
-Kommunales Jobcenter- sowie in der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße. In den genannten Anlaufstellen liegen ebenfalls Informationsbroschüren zum Bildungspaket aus. Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Bildungspaket auch unter der Telefonnummer 06252 / 156051 während der Sprechzeiten weiter. (Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 11.30 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr. Freitags von 09.00 und 11.30 Uhr.)

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