Hinweise für Selbständige in der Corona-Krise

Die Bundesrepublik steht seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie vor einer großen Herausforderung. Das hat vor allem für Selbständige und Freiberufler zum Teil große wirtschaftliche Folgen.

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- möchte Ihnen daher einen Überblick geben, welche Möglichkeiten der Unterstützung Sie in Ihrer Selbständigkeit haben.

Bund und Länder haben in großem Umfang Hilfen bereitgestellt.

Hilfen für Selbständige

Eine aktuelle Übersicht der Möglichkeiten finden Sie unter folgenden Links

Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH: https://www.wirtschaftsregion-bergstrasse.de/Service-Kontakt/Aktuelles-Pressemitteilungen/Informationen-fuer-Unternehmen-zum-Coronavirus

Kreis Bergstraße: https://www.kreis-bergstrasse.de/staticsite/staticsite.php?menuid=622&topmenu=467

Antrag auf Arbeitslosengeld II

Sollten Sie all diese Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft haben  und können Sie Ihren  Lebensunterhalt für  sich  und  Ihre  Familie  nicht  mehr  ausreichend aus eigenen  Mitteln  bestreiten, haben Sie auch als Selbständiger oder Freiberufler die Möglichkeit,  Arbeitslosengeld II zu beantragen.

Diese Sozialleistung orientiert sich an den Einkommens- und Vermögens-verhältnissen aller  Familienmitglieder und sichert das Existenzminimum in Form von aktuellen Unterkunftskosten  und finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt abzgl. des vorhandenen Einkommens.

Die Leistungen beinhalten auch einen Krankenversicherungsschutz.

Waren Sie zuletzt freiwillig gesetzlich krankenversichert, ist Ihr Schutz in der gesetzlichen  Kranken- und Pflegeversicherung durch den Leistungsbezug sichergestellt.

Waren Sie zuletzt privat versichert, können Sie während des Leistungsbezugs in den Basistarif  Ihrer privaten  Krankenkasse  wechseln.  Sofern  Sie  keine Versicherung  im  Basistarif  abschließen, wird Ihr individueller Beitrag als Vergleich herangezogen. Der günstigere Betrag  – der für Sie geltende halbierte Beitrag des Basistarifes oder Ihr individueller Beitrag – kann als  Zuschuss gezahlt werden. Der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt  aktuell 367,97 Euro monatlich.

Bitte    informieren   Sie   sich   daher   vorab,   welcher   Tarif    im   Falle ihrer  privaten  Krankenversicherung für Sie in Frage kommt.

Alle Informationen rund um das Arbeitslosengeld II sowie Antragsformulare können Sie auf unserer Homepage abrufen: https://www.neue-wege.org/

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-
www.neue-wege.org/kontakt/

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und gute Gesundheit in dieser besonderen Zeit!