Betriebskommission
Der Betriebskommission des Eigenbetriebs Neue Wege gehören sieben Mitglieder des Kreistags, drei Mitglieder des Kreisausschusses, zwei Mitglieder des Personalrates sowie zwei sachkundige Bürger an. Ihr Vorsitzender ist der Sozial- und Finanzdezernent, Herr 1. Kreisbeigeordneter Thomas Metz.
Sie hat verschiedene Funktionen: die Kommission überwacht unter anderem die Betriebsleitung und bereitet Beschlüsse für den Kreistag vor.
Sie hat ein Informationsrecht, d.h. sie kann Auskunft sowie Akteneinsicht von der Betriebsleitung verlangen. Die Betriebskommission ihrerseits hat eine Informations- und Auskunftspflicht gegenüber dem Kreisausschuss.
Sie hat eine Widerspruchspflicht, wenn geltendes Recht verletzt oder das Wohl des Kreises bzw. des Eigenbetriebs gefährdet ist.
Die Betriebskommission kann Widerspruch gegen Entscheidungen der Betriebsleitung einlegen, so dass dies aufschiebende Wirkung für eine Angelegenheit hat. Weiterhin hat sie ein Recht zur Stellungnahme im Vorfeld von Personalentscheidungen des Kreisausschusses und zu Vorlagen der Betriebsleitung.
Sie genehmigt der Betriebsleitung Geschäfte mit besonderer Bedeutung und entscheidet auch über die Stundung von Forderungen oder den Verzicht auf Forderungen.
