Betriebliche Einstiegsqualifizierung

Zur Förderung junger Menschen

Zur Förderung junger Menschen im SGB II Leistungsbezug, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben bzw. noch keine Orientierung hinsichtlich einer Ausbildungsrichtung haben, besteht die Möglichkeit der Förderung über die Einstiegsqualifizierung (EQ).

Der Arbeitgeber stellt den Jugendlichen, im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung diesen Platz zur Verfügung, parallel dazu besucht der Jugendliche die Berufsschule. Die Vergütung beträgt mind. 212,00 € monatlich. Der SGB II Leistungsträger fördert diese Maßnahme mit 212,00 € monatlich zuzüglich einem pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 106,00 €. Die EQ hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und höchstens von 12 Monaten, die auf eine darauf folgende Ausbildung angerechnet werden können.

Die Fördervoraussetzungen nach § 16.1 SGB II iVm. § 235b SGB III müssen erfüllt sein.

Laden Sie sich hier den Antrag als PDF-Dokument herunter:
Antrag EQ.pdf

Laden Sie sich hier die Bestätigung »Anmeldung zur Sozialversicherung« herunter:
Anmeldung SV-Versicherung.pdf


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