Ausbildungskostenzuschüsse

Förderung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen

Hierfür steht im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Ausbildungschancen (§ 421r SGB III) der Ausbildungsbonus zur Verfügung.

Informationen und Antragstellung direkt über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Telefon : 01801 66 44 66

Laden Sie sich hier den Flyer der Agentur für Arbeit herunter zum Thema »Ausbildungsbonus«
Flyer_Ausbildungsbonus.pdf


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