Beschäftigungszuschuss

Beschäftigungszuschuss für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen

Beschäftigungszuschüsse sind vor Arbeitsaufnahme bei Neue Wege Kreis Bergstraße – Jobcenter – zu beantragen. Bei dem Arbeitsverhältnis muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden handeln, das auf Dauer angelegt ist. Der Arbeitsvertrag muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden.

Der Beschäftigungszuschuss ist für Personen gedacht, die dem Arbeitsmarkt so fern sind, dass sie prognostiziert in den nächsten 24 Monaten nicht vermittelt werden können und neben der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens 2 weitere, gravierende, in der Person liegende Vermittlungshemmnisse aufweisen, die eine erhebliche Minderleistung darstellt. Diese Minderleistung ist ausschlaggebend für den Umfang der Förderung.

Die Fördervoraussetzungen nach § 16e SGB II müssen erfüllt sein.


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