Lohnkostenzuschüsse
Lohnkostenzuschüsse sind Eingliederungsleistungen, die der Arbeitgeber zum Ausgleich für die zu erwartenden Minderleistung des Langzeitarbeitslosen erhält.
Lohnkostenzuschüsse sind Eingliederungsleistungen, die der Arbeitgeber zum Ausgleich für die zu erwartenden Minderleistung des Langzeitarbeitslosen erhält. Sie orientieren sich an den gesetzlichen Festlegungen und an den in der Person liegenden Vermittlungshemmnissen. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Die Antragstellung muss immer vor Arbeitsaufnahme und Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen.
Bei Fragen wenden Sei sich bitte an:
Neue Wege Kreis Bergstraße Eigenbetrieb
Frau Gundra Simon
Walther-Rathenau-Straße 2
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 156013
Telefax: 06252 155931
E-Mail: gundra.simon@neue-wege.org
