Eingliederungszuschüsse

Eingliederungszuschüsse sind Leistungen, die der Arbeitgeber zum Ausgleich einer zu erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers beantragen kann.

Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbslosen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist.
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der zu erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Eingliederungszuschüsse können generell nur erbracht werden für Personen die aktuell im SGB II Leistungsbezug im Kreis Bergstraße stehen und deren Leistungen nicht darlehnsweise erbracht werden.

Bei Fragen wenden Sei sich bitte an:

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-

Frau Gundra Simon
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64646 Heppenheim
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