Bildungsgutscheine
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Bildungsgutscheine werden zur beruflichen Eingliederung oder zur beruflichen Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses eingesetzt.
Die Kosten werden übernommen, wenn die Fördervoraussetzungen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 81 SGB III erfüllt sind und der Bildungsträger für eine Weiterbildung über Bildungsgutschein zugelassen ist.
Die Bildungsträger und die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit zu ersehen.
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