Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsanteil
Heranführung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und Qualifizierung in verschiedenen Berufsfeldern
Im Kreis Bergstrasse ist die vorrangige Zielsetzung der Arbeitsgelegenheit (AGH) im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung die (Wieder-) Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sie dient insbesondere dazu, einerseits die soziale Integration zu fördern als auch die Beschäftigungsfähigkeit herzustellen oder aufrecht zu erhalten um damit die Chancen zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Tätigkeit in der AGH vermittelt Erkenntnisse über die Eignungs- und Interessenschwerpunkte einschließlich Qualifikationen, Motivation und Arbeitsbereitschaft und liefert somit wichtige Hinweise für die Integrationsarbeit.
Beim Vorhandensein weitere Hemmnisse können in einer AGH immer weitere Instrumente wie z.B. flankierenden Leistungen zur Schuldner- oder Suchtberatung parallel eingesetzt werden.
Die Teilnehmer erhalten eine Mehraufwandsentschädigung mit der die Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Reinigung und zusätzliche Verpflegung abzudecken sind.
Zum Abschluss der Arbeitsgelegenheit erhält jeder Teilnehmer eine “qualifizierte Teilnahmebescheinigung”.
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